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Corporate Governance Kodex 2002

Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, daß den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" durch Jungheinrich fast ausnahmslos entsprochen wird.

Die erwähnten Ausnahmen beziehen sich darauf, daß die D & 0 - Versicherungspolice der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt ausweist, daß Jungheinrich kein Aktienoptionsprogramm unterhält, so daß hinsichtlich der darauf basierenden Empfehlungen "Fehlanzeige" zu melden ist, daß die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht in aufgeschlüsselter und individualisierter Weise im Anhang des Geschäftsberichts dargestellt wird, von der Festlegung einer Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrates abgesehen wird, daß hinsichtlich der sogenannten "Directors' Dealings" nicht über die gesetzlichen Regelungen hinaus Angaben bzw. Meldungen erfolgen sollen und daß der Konzernabschluss noch nicht innerhalb der empfohlenen 90 Tagesfrist öffentlich zugänglich gemacht werden wird.

Hamburg, im Dezember 2002

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