Für die bisherige und zukünftige Corporate-Governance-Praxis der Jungheinrich AG gilt die nachfolgende Erklärung, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 02.06.2005 bezieht.
Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 2. Juni 2005 durch die Jungheinrich AG nach Maßgabe dieser Erklärung entsprochen werden wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde.
Die Abweichungen von einzelnen Empfehlungen des Kodexes beziehen sich darauf, dass die D&O-Versicherungspolice der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt ausweist, dass Jungheinrich kein Aktienoptionsprogramm unterhält, so dass die darauf basierenden Empfehlungen nicht einschlägig sind, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder nicht in aufgeschlüsselter und individualisierter Weise im Anhang des Geschäftsberichts bzw. im Corporate-Governance-Bericht dargestellt wird, von der Festlegung einer Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrates abgesehen wird und dass der Konzernabschluss noch nicht innerhalb der empfohlenen 90-Tages-Frist öffentlich zugänglich gemacht werden wird.
Hamburg, im Dezember 2005 |