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Corporate Governance Kodex 2008

Für die bisherige und zukünftige Corporate-Governance-Praxis der Jungheinrich AG gilt die nachfolgende Erklärung, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 14.06.2007 bzw. 06.06.2008 bezieht.


Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 6. Juni 2008 durch die Jungheinrich AG nach Maßgabe dieser Erklärung entsprochen werden wird bzw. in der Fassung vom 14. Juni 2007 in der Vergangenheit entsprochen wurde.

Die Abweichungen von einzelnen Empfehlungen des Kodex’ beziehen sich darauf, dass die D&O-Versicherungspolice der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt ausweist, dass Jungheinrich kein Aktienoptionsprogramm unterhält, so dass die darauf basierenden Empfehlungen nicht einschlägig sind, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder nicht in aufgeschlüsselter und individualisierter Weise im Anhang des Geschäftsberichts bzw. dem Corporate Governance Bericht dargestellt wird, dass von der Festlegung einer Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrates abgesehen wird, dass ein Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates nicht gebildet wird und dass der Konzernabschluss noch nicht innerhalb der empfohlenen 90-Tages-Frist öffentlich zugänglich gemacht werden wird.

Hamburg, im Dezember 2008

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