Wir über uns
Investor Relations
Job & Karriere
Presse & Information
Produkte
Dienstleistungen
Standorte weltweit

Gesundheitsgefährdung

Die Gefahren

Humanschwingungen können zu Muskel- und Skeletterkrankungen sowie Durchblutungsstörungen führen. Ebenso können sie Unbehagen verursachen, das Leistungsvermögen beeinträchtigen und eine Gefährdung für die Gesundheit und die Sicherheit darstellen.

In Deutschland gelten Beschwerden an der Lendenwirbelsäule bei Arbeitnehmern, die Ganzkörper-Schwingungen ausgesetzt sind, als Berufskrankheit.

Gesetzliche Grundlagen

Die Einhaltung der europäische Richtlinie 2002/44/EG ist in allen EU-Ländern gesetzlich vorgeschrieben und somit für alle Betreiber von Flurförderzeugen bindend.

Wer ist von der Richtlinie 2002/44/EG betroffen?
Die Richtlinie hat generell für alle Betriebe in der Europäischen Union Gültigkeit, in denen Mitarbeiter Vibrationen ausgesetzt sind.

Welche Punkte sind für die Betreiber von Flurförderzeugen wichtig?
Vor Aufnahme einer Tätigkeit hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (in Deutschland nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes) und somit festzustellen, ob Arbeitnehmer Vibrationen ausgesetzt sind. Lässt sich der Umfang der Exposition nicht durch Herstellerangaben und öffentliche Quellen ermitteln, sind Messungen durchzuführen.

Die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst bei Exposition der Beschäftigten durch Vibrationen insbesondere folgende Punkte:

  • Art, Ausmaß und Dauer der Exposition einschließlich besonderer Arbeitsbedingungen wie z.B. Kühlhauseinsatz.
  • Die Expositionsgrenz- und Auslösewerte.
  • Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit alternativer Arbeitsmittel und –Ausrüstungen die eine Verringerung der Schwingungsexposition bewirken.
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche Informationen dazu.
  • Die zeitliche Exposition der beruflichen Exposition über eine Acht-Stunden Schicht hinaus.
  • Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, insbesondere bei gefährdeten Gruppen.
  • Herstellerangaben zu Vibrationsemissionen.

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen sind zu dokumentieren.

Deutsch
English