Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG setzen sich für eine transparente, gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle ein. Diese sind auf nachhaltige Wertsteigerung der Gesellschaft ausgerichtet.
Gemäß § 315d HGB ist die Jungheinrich AG als börsennotierte Aktiengesellschaft dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB für den Konzern abzugeben.
Der Jungheinrich-Konzern misst dem Thema Compliance seit Jahren hohe Bedeutung bei. Compliance bedeutet für Jungheinrich die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien. Es dient in erster Linie der Prävention von möglichen Gefahren und Risiken im Unternehmen.
Gemäß § 161 Aktiengesetz sind Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG verpflichtet, einmal jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen und Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corparate Governance Kodex abzugeben (Entsprechenserklärung).