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Vorschlag für Aktiensplit im Verhältnis 1:3 - Hauptversammlung entscheidet am 24. Mai 2016
Hamburg – Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG werden der am 24. Mai 2016 stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, einen Aktiensplit im Verhältnis 1:3 durchzuführen. Ziel ist es, den Handel in Jungheinrich-Aktien weiter zu fördern und die Aktie für Anleger noch attraktiver zu machen.
Bei Zustimmung durch die Hauptversammlung erhält jeder Jungheinrich-Aktionär zum Ausgabezeitpunkt ohne Zuzahlung für eine gehaltene Aktie jeweils drei neue Aktien. Derzeit ist das Grundkapital der Gesellschaft in 34 Mio. Stückaktien (18 Mio. Stammaktien, 16 Mio. Vorzugsaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3,00 € je Aktie eingeteilt. Durch den Split verdreifacht sich die Aktienanzahl auf 102 Mio. Aktien (54 Mio. Stammaktien, 48 Mio. Vorzugsaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie.
An den Beteiligungsverhältnissen der Gesellschaft ergeben sich durch den Aktiensplit keine Änderungen. Die heute von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Tagesordnung für die diesjährige Hauptversammlung wird am 13. April 2016 veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem geplanten Aktiensplit werden die entsprechenden Satzungsregelungen angepasst.
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