Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG setzen sich für eine transparente, gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle ein. Diese sind auf nachhaltige Wertsteigerung der Gesellschaft ausgerichtet.
Gemäß §§ 289f, 315d HGB ist die Jungheinrich AG als börsennotierte Aktiengesellschaft dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB für sich selbst und den Konzern abzugeben.
Der Jungheinrich-Konzern misst dem Thema Compliance seit Jahren hohe Bedeutung bei. Compliance als Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien ist fester Bestandteil unser täglichen Arbeit.
Gemäß § 161 Aktiengesetz sind Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG verpflichtet, einmal jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen und Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corparate Governance Kodex abzugeben (Entsprechenserklärung).