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Im Folgenden finden Sie die Stimmrechtsmitteilungen der Aktionäre der Jungheinrich AG.
Diese sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, die Höhe ihres Stimmrechtsanteils, wenn diese bestimmte Schwellen erreicht bzw. unter- oder überschreitet, unverzüglich gegenüber der Jungheinrich AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen mitzuteilen. Die Jungheinrich AG ist gemäß §40 WpHG zur Veröffentlichung dieser Mitteilungen verpflichtet. Die von der Jungheinrich AG vorgenommenen Veröffentlichungen gemäß §40 WpHG finden Sie nachstehend.
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