Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Anlassprüfung des verkürzten Abschlusses zum 30. Juni 2025 und des zugehörigen Zwischenlageberichtes von Jungheinrich eingeleitet. Jungheinrich steht im Austausch mit der BaFin und begleitet die Prüfung konstruktiv mit.
Grund für die Einleitung der Prüfung ist die Frage, ob aufgrund der geplanten Veräußerung des Geschäfts in Russland die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte, insbesondere der Mietgeräte und Vorräte, im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2025 fehlerhaft sein könnte. Die Veräußerungsabsicht könnte zu einem Wertminderungsbedarf geführt haben, ohne dessen Berücksichtigung insbesondere die Mietgeräte und Vorräte zu hoch bewertet worden sein könnten.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Wertminderung bereits im ersten Halbjahr 2025 hätte erfasst werden müssen. Die Prüfung betrifft damit ausschließlich den Zeitpunkt der Wertminderung im Zusammenhang mit der Veräußerung der russischen Tochtergesellschaft. Diese Wertminderung wurde im Juli 2025 vollständig erfasst. Umsatz und Ergebnis im Konzernabschluss der Geschäftsjahre 2025 und 2026 sind von der Prüfung nicht betroffen. Die ehemalige russische Tochtergesellschaft ist seit Februar 2026 vollständig entkonsolidiert.
Jungheinrich hat den Kapitalmarkt ab Juni 2025 transparent über den laufenden Verkaufsprozess und die damit verbundene mögliche Wertminderung informiert. Nachdem Jungheinrich am 26. Juni 2025 über den laufenden Verkaufsprozess berichtete und am 21. Juli 2025 die Unterzeichnung des Veräußerungsvertrages bekannt gab, hat Jungheinrich im Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025 mitgeteilt, dass hieraus resultierend im Juli 2025 eine Wertminderung, insbesondere für Mietgeräte und Vorräte, voraussichtlich in Höhe eines hohen zweistelligen Millionenbetrages erfasst wird.
Andrea
Bleesen Senior Director Corporate Investor Relations Telefon Dr. Benedikt
Nufer Head of Communications / Pressesprecher Telefon